Laserklassen
Die folgenden Angaben sind eine kurze und stark vereinfachte Wiedergabe der Laserklassen.
Deswegen sind alle Angaben ohne Gewähr.
Die aktuelle Angaben finden Sie auf [Wikipedia]
Laserklassen nach DIN EN 60 825-1(VDE 0837 Teil1): 2001-11
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Klasse 1
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Augensicher auch bei längerer (absichtlicher) Bestrahlung, auch bei Bestrahlung mit Lupen und Ferngläsern.
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40 µW im blauen Spektralbereich
400 µW im rotem Spektralbereich
(Messblenden für Lupen oder Ferngläser)
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Gekapselte Laser höherer Leistung. Durch die vollkommende Einhausung wird ein Austritt von Strahlung vollkommen verhindert.
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Kein Strahlaustritt, auch nicht bei einer Fehlbedienung
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Klasse 1M
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Augensicher für das Auge, auch bei längerer (absichtlicher) Bestrahlung, möglicher Augenschaden bei Bestrahlung mit Lupen und Ferngläsern.
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Wie Klasse 1, aber Messblende für das Auge.
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Klasse 2
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Sichtbare Laserstrahlung, augensicher bei kurzzeitiger Bestrahlung, auch bei Bestrahlung mit Lupen und Ferngläsern.
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1 mW (Messblenden für Lupen und Ferngläser)
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Klasse 2M
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Sichtbare Laserstrahlung, augensicher bei kurzzeitiger Bestrahlung für das freie Auge, möglicher
Augenschaden bei Bestarahlung mit Lupen und Ferngläsern.
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Wie Klasse 2, aber Messblende für das freie Auge
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Klasse 3R
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Praktisch keine Gefahr für die Augen bei kurzzeitiger unabsichtlicher Bestrahlung. Gefahr bei unsachgemäßer Verwendung
durch nicht eingewiesenes Personal.
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5 x Klasse 2 im sichtbarem Bereich (d.h. 5mW)
5 x Klasse 1 außerhalb des sichtbaren Bereiches
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Klasse 3B
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Gefahr für die Augen durch den direkten Strahl und spiegelnde Reflexionen. Möglich sind geringfügige Hautverletzungen
bei Leistungen nahe der Obergrenze.
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500 mW
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Klasse 4
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Gefahr für die Augen durch den direkten und diffus reflektierten Strahl, Gefahr für die Haut, Brandgefahr.
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nach oben hin offen.
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M: magnification
R: relaxiert
Die alten Laserklassen nach DIN EN 60 825-1: 1993
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Klasse 1
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Laser der Klasse 1 sind ungefährlich und eigensicher, d.h. auch bei Fehlmanipulationen oder bei Verwendung optischer Hilfsmittel (z.B. Fernglas, Mikroskop etc.).
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Klasse 2
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Laser der Klasse 2 strahlen nur im sichtbaren Bereich und geben im Dauerstrichbetrieb (länger anhaltender Strahl) höchstens 1 mW Leistung ab. Der direkte Blick in den Laserstrahl erzeugt wohl eine starke Blendung, führt aber zu keinem Schaden, auch nicht bei Verwendung optischer Hilfsmittel. Das reflexartige Schliessen der Augenlider darf jedoch nicht unterdrückt werden.
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Klasse 3A
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Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlquerschnitt durch optische
Instrumente verkleinert wird. Sie ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische
Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Ist dies nicht der Fall, ist die ausgesandte
Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich ( 400 nm bis 700 nm) bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer
(bis 0,25s), in den anderen Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung, ungefährlich. Die Abstrahlung beträgt im sichtbaren Bereich maximal 5 mW.
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Klasse 3B
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Laser der Klasse 3B geben im Dauerstrichbetrieb höchstens 0,5 Watt Leistung ab. Der direkte Blick in den Strahl oder in eine spiegelnde Reflexion kann auch schon bei kurzen Einwirkungszeiten zu Augenschäden führen.
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Klasse 4
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Alle Laser, die die Bedingungen der Laserklassen 1, 2, 3A, oder 3B nicht erfüllen, werden der Klasse 4 zugeordnet. Für Laser der Klasse 4 gibt es keine obere Grenze. Strahl und Reflexion gefährden in hohem Masse Augen und Haut.
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Weiterführende Links
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